Überprüfung bestehender Immobiliengutachten und rechtliche Beratung

Als Rechtsanwältin und Immobiliensachverständige übernehme ich die unabhängige Überprüfung bereits erstellter Gutachten anderer Sachverständiger.
Dieses Angebot richtet sich an Mandantinnen und Mandanten, die ein Gutachten von der Gegenseite, einer Behörde oder einem privaten Sachverständigen vorgelegt bekommen haben und Zweifel an dessen Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit oder rechtlicher Zulässigkeit haben.

Gerade bei Erbschafts- oder Scheidungsverfahren, steuerlichen Bewertungen oder Verkaufsverhandlungen können solche Gutachten erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Ein häufiger Streitpunkt entsteht auch, wenn das Finanzamt ein vorgelegtes Immobiliengutachten eines anderen Sachverständigen nicht oder nur teilweise anerkennt.

Ich prüfe für Sie, ob das vorgelegte Gutachten formell korrekt, methodisch nachvollziehbar und inhaltlich plausibel ist und ob es den rechtlichen Anforderungen an die Gutachtenerstellung entspricht.

Bei Bedarf übernehme ich auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber der Gegenseite.

Fachliche und rechtliche Überprüfung gegnerischer Gutachten

Im Rahmen einer Gutachtenprüfung untersuche ich insbesondere:

  • ob die bewertungsrelevanten Daten sachgerecht erhoben wurden,
  • ob die angewandten Verfahren (z. B. Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren) korrekt angewendet wurden,
  • ob das Gutachten den rechtlichen Vorgaben und den anerkannten Grundsätzen der Immobilienbewertung (z. B. ImmoWertV, BauGB, Beleihungswertermittlungsverordnung) entspricht,
  • und ob sich aus dem Inhalt Ansatzpunkte für Einwendungen oder Gegengutachten ergeben.

Ziel meiner Prüfung ist es, Ihnen eine klare und unabhängige Einschätzung zu geben, ob und in welchem Umfang das vorliegende Gutachten angreifbar oder fehlerhaft ist.

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Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Gerichten

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Vertretung gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden, wenn ein Gutachten im Rahmen einer steuerlichen Bewertung nicht oder nur teilweise anerkannt wurde.

Nach einer gründlichen inhaltlichen Prüfung beurteile ich die Erfolgsaussichten eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehens, führe gegebenenfalls den Einspruch gegen den Steuerbescheid und übernehme bei Bedarf auch die anwaltliche Vertretung vor dem Finanzgericht.

Doppelqualifikation als Sachverständige für Immobilienbewertung und Rechtsanwältin

Dank meiner Doppelqualifikation als Immobiliensachverständige und Rechtsanwältin mit langjährigem Schwerpunkt im Steuerrecht kann ich meine Mandantinnen und Mandanten umfassend, interdisziplinär und praxisorientiert beraten.

Diese Kombination erlaubt es mir, sowohl die technische Qualität eines Gutachtens als auch die rechtlichen Erfolgsaussichten einer Anfechtung oder Verteidigung fundiert einzuschätzen – ein klarer Vorteil gegenüber rein juristischen oder rein sachverständigen Prüfungen.

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Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Überprüfung bereits erstellter Gutachten anderer Sachverständiger

  • Prüfung auf Plausibilität, Methodik und rechtliche Konformität

  • Unterstützung bei Einwendungen gegen Gutachten

  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten

  • Rechtliche und sachverständige Expertise aus einer Hand

Fazit

Sie haben ein Gutachten erhalten und möchten dessen Aussagekraft oder rechtliche Tragfähigkeit überprüfen lassen?

Gerne analysiere ich das Dokument für Sie und erläutere die Möglichkeiten einer sachverständigen Stellungnahme oder rechtlichen Anfechtung.

Ich erstelle für Sie Immobilienbewertungen, die überzeugen - objektiv, transparent und fachlich fundiert. 

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    Häufige Fragen zur Überprüfung von Immobiliengutachten

    Wann ist eine Überprüfung eines Immobiliengutachtens sinnvoll?

    Eine Überprüfung ist besonders dann sinnvoll, wenn Ihnen ein Gutachten von der Gegenseite, einer Behörde oder einem privaten Sachverständigen vorgelegt wurde und Sie Zweifel an der Richtigkeit oder Objektivität haben.
    Das betrifft häufig Fälle im Zusammenhang mit Erbschaften, Scheidungen, steuerlichen Bewertungen oder Immobilienverkäufen, bei denen hohe Vermögenswerte im Raum stehen.

    Ich prüfe sowohl die inhaltliche Qualität als auch die rechtliche Zulässigkeit des Gutachtens.
    Dazu gehört u. a. die Kontrolle der Bewertungsverfahren (z. B. Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren), der Datenbasis, der Rechenwege sowie der Begründungstiefe und Nachvollziehbarkeit.
    Zudem wird geprüft, ob das Gutachten den gesetzlichen und normativen Anforderungen (z. B. ImmoWertV, BauGB, Beleihungswertermittlungsverordnung) entspricht.

    In der Regel steht bei mir die fachliche und rechtliche Bewertung des vorhandenen Gutachtens im Vordergrund.
    Wenn sich aus der Prüfung jedoch ergibt, dass das ursprüngliche Gutachten gravierende methodische oder sachliche Fehler enthält, kann auf Wunsch auch ein eigenständiges Gegengutachten oder eine schriftliche Stellungnahme zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten erstellt werden.

    Durch meine Doppelqualifikation kann ich fachlich fundierte Gutachtenbewertungen mit einer rechtlichen Einschätzung verbinden.
    So kann ich nicht nur die methodische Qualität eines Gutachtens beurteilen, sondern auch die Erfolgsaussichten einer rechtlichen Anfechtung oder Verteidigung bewerten.
    Das spart Kosten, Zeit und ermöglicht eine strategisch abgestimmte Vorgehensweise – insbesondere gegenüber Behörden oder vor Gericht.

    Wird ein Gutachten eines anderen Sachverständigen durch das Finanzamt ganz oder teilweise abgelehnt, prüfe ich zunächst die Begründung der Ablehnung und den Inhalt des Gutachtens.
    Je nach Ergebnis berate ich über mögliche Einspruchs- oder Klageverfahren, übernehme die Korrespondenz mit der Finanzbehörde und – falls erforderlich – die Vertretung vor dem Finanzgericht.

    Der Ablauf erfolgt in mehreren Schritten:

    1. Sichtung und Analyse des vorliegenden Gutachtens,

    2. Bewertung der angewandten Methoden und Berechnungen,

    3. Prüfung rechtlicher und formeller Anforderungen,

    4. Erstellung einer schriftlichen Einschätzung mit Handlungsempfehlung.
      Auf Wunsch kann anschließend eine rechtliche Vertretung oder weitere Stellungnahme erfolgen.

    Für eine erste Einschätzung benötige ich:

    • das komplette Gutachten (möglichst als PDF),
    • die vorliegenden Unterlagen wie Grundbuchauszug, Lageplan oder Bauzeichnungen, die für die Gutachtenerstellung herangezogen wurden
    • und die Korrespondenz mit Behörden oder der Gegenseite.
      Je nach Fall kann ich die erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Erstgesprächs genau benennen.

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Gutachtens ab.
    In der Regel kann eine erste fachliche und rechtliche Einschätzung innerhalb von 1 bis 2 Wochen erfolgen.

    Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und Umfang der Prüfung.
    In vielen Fällen biete ich eine pauschale Erstprüfung zu einem festen Honorar an.
    Über die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie transparent vor Beginn der Tätigkeit.

    Ja. Auch gerichtlich eingeholte Gutachten können einer unabhängigen fachlichen und rechtlichen Überprüfung unterzogen werden – etwa, wenn Sie Zweifel an der Objektivität oder Methodik des Gutachters haben.
    In solchen Fällen kann ich Sie sowohl sachverständig beraten als auch anwaltlich vertreten, beispielsweise bei der Formulierung von Einwendungen gegen das Gerichtsgutachten.