Restnutzungsdauergutachten für Immobilien

Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt, wie lange eine Immobilie voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.
Diese tatsächliche Restnutzungsdauer kann erheblich von der pauschalen gesetzlichen Nutzungsdauer abweichen – insbesondere bei älteren, modernisierten oder stark genutzten Gebäuden.

Das Gutachten dient als objektiver Nachweis der verbleibenden Nutzungsdauer und bildet eine verlässliche Grundlage für steuerliche und betriebswirtschaftliche Entscheidungen.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten bewertet die technische und wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes.
Dabei werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Baujahr und Konstruktion,
  • Modernisierungsstand und Instandhaltung,
  • Bauqualität und baulicher Zustand,
  • sowie äußere Einflüsse wie Witterung, Nutzung und Lage.

Das Ergebnis ist die realistische Einschätzung, wie viele Jahre die Immobilie noch wirtschaftlich genutzt werden kann.

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Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll?

Ein Restnutzungsdauergutachten ist besonders sinnvoll, wenn:

  • eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gegenüber der pauschalen 50-jährigen AfA nachgewiesen werden soll,

  • ältere oder modernisierte Gebäude bewertet werden,

  • die steuerliche Abschreibung realitätsnah angepasst werden soll,

  • oder eine objektive Grundlage für Investitions- oder Sanierungsentscheidungen benötigt wird.

Ablauf der Gutachtenerstellung

Die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens umfasst:

  1. Ortsbesichtigung der Immobilie,

  2. Sichtung und Analyse vorhandener Unterlagen,

  3. Bewertung des baulichen Zustands und der bisherigen Nutzung,

  4. Berechnung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach den geltenden Bewertungsrichtlinien,

  5. Ausarbeitung des schriftlichen Gutachtens mit Begründung und Ergebnisdarstellung.

Das Gutachten wird in verständlicher Form dokumentiert und kann bei Bedarf direkt beim Finanzamt.

Immobiliengutachten Finanzamt
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Fazit

Ein Restnutzungsdauergutachten liefert eine realistische Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer Ihrer Immobilie und schafft damit Transparenz und Planungssicherheit.
Ob zur steuerlichen Bewertung, für betriebliche Entscheidungen oder als fundierte Grundlage für Investitionen und Wertermittlungen – ein qualifiziertes Gutachten unterstützt Sie bei einer sicheren und nachvollziehbaren Entscheidungsfindung.

Ich erstelle für Sie Nutzungsdauer-Gutachten, die überzeugen - objektiv, transparent und fachlich fundiert. 

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    Häufige Fragen zu Nutzungsdauer-Gutachten

    Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?

    Ein Immobiliengutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer (sog. Restnutzungsdauergutachten) biete ich je Art und Umfang des Objekts zum Festpreis an. In der Regel bewegen sich die Honorare zwischen 1.450 € und 2.500 € inkl. MwSt. und Ortsbesichtigung. Gerne unterbreite ich Ihnen vorab ein unverbindliches Angebot.

    In der Regel wird das Gutachten innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach der Ortsbesichtigung fertiggestellt.

    Das Gutachten dient vor allem dazu, die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie nachzuweisen – z. B. zur Anpassung der Abschreibung (AfA) oder für betriebswirtschaftliche Analysen.

    Ja. Nur durch die Begutachtung vor Ort kann der tatsächliche Zustand der Immobilie realistisch bewertet und eine nachvollziehbare Restnutzungsdauer ermittelt werden. Das Gesetzt schreibt eine Ortsbesichtigung zwar nicht zwingend vor, die Finanzämter legen zur Anerkennung des Gutachtens aber großen Wert darauf

    Restnutzungsdauergutachten werden für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Sonderobjekte (z. B. Praxen, Hallen) erstellt.