Immobilienbewertung für Familien- und Betreuungsgerichte – neutral, nachvollziehbar und gerichtsfest

Immobilienbewertung fürs Betreuungsgericht – objektiv, rechtssicher und individuell. Professionelle Bewertung Ihrer Immobilie garantiert.

Bei gerichtlichen Verfahren wie Scheidungen, Betreuungen oder Nachlassangelegenheiten spielen Immobilienwerte oft eine entscheidende Rolle.
Ein objektives und nachvollziehbares Gutachten liefert hier die notwendige Faktenbasis für gerichtliche Entscheidungen.

Ich erstelle gerichtsfeste Immobiliengutachten, die den Anforderungen von Familien- und Betreuungsgerichten (Immobiliengutachten Betreuungsgericht)  entsprechen.
Als zertifizierte Sachverständige erstelle ich eine neutrale Bewertung, die sowohl von Gerichten als auch von den beteiligten Parteien grundsätzlich anerkannt werden. 

Kontaktieren Sie mich noch heute, wenn Sie ein Immobiliengutachten oder eine Immobilienbewertung fürs Betreuungsgericht benötigen. Ich erstelle Ihr Gutachten schnell, zuverlässig und präzise – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz für Ihre Immobilie.

Wann wird ein Immobiliengutachten vom Gericht benötigt?

Ein Gutachten wird typischerweise angefordert oder sinnvoll bei:

  • Ehescheidungen (Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung)
  • Betreuungsverfahren, wenn Immobilienvermögen verwaltet oder veräußert werden soll
  • Nachlassangelegenheiten, um den Nachlasswert zu bestimmen
  • Streitigkeiten über Eigentumsanteile oder Wohnrechte
  • Pflegschaften oder Vermögensübertragungen, bei denen Immobilien im Mittelpunkt stehen

In all diesen Fällen dient das Gutachten dem Gericht als objektive Entscheidungsgrundlage, um den Immobilienwert transparent und nachvollziehbar festzustellen.

Immobilienbewertung Erbschaft
Immobiliengutachten

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Gerichtsfeste und neutrale Gutachten
  • Objektive Grundlage für gerichtliche Entscheidungen
  • Akzeptanz durch Familien- und Betreuungsgerichte
  • Sorgfältige Begründung und klare Nachvollziehbarkeit
  • Langjährige Erfahrung im Umgang mit gerichtlichen Verfahren

Ablauf der Immobilienbewertung

  1. Erstgespräch und Klärung des Bewertungsanlasses
    Festlegung des Bewertungszwecks (gerichtliches Verfahren, Betreuungsfall, Nachlass u. a.).

  2. Unterlagensichtung
    Sichtung von Grundbuchauszug, Bauplänen, Flurkarten, Mietverträgen oder Betreuungsbeschlüssen.

  3. Besichtigung vor Ort
    Dokumentation des baulichen Zustands und der tatsächlichen Nutzung.

  4. Bewertung nach ImmoWertV
    Anwendung der gesetzlich normierten Verfahren: Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.

  5. Erstellung des Gutachtens
    Ausführliches, nachvollziehbares und gerichtsfestes Dokument, das den Anforderungen der ImmoWertV entspricht.

Immobiliengutachten Finanzamt
Immobilienbewertung Betreuungsgericht

Fazit

Ein Immobiliengutachten für Familien- und Betreuungsgerichte bietet Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Sicherheit.
Es unterstützt Gerichte und Beteiligte bei objektiven Entscheidungen über Immobilienwerte und sorgt dafür, dass Vermögensfragen klar und fair geregelt werden können.

Ich erstelle für Sie Immobilienbewertungen, die überzeugen - objektiv, transparent und fachlich fundiert. 

Jetzt unverbindlich anfragen

    Immobilienbewertung Stuttgart

    Häufige Fragen zu Gutachten für Familien- und Betreuungsgerichte

    Wann beauftragt das Gericht ein Gutachten?

    Ein Gericht bestellt ein Gutachten, wenn der Wert einer Immobilie für das Verfahren relevant ist – etwa bei Scheidung, Betreuung, Nachlass oder Vermögensauseinandersetzung.

    Ein gerichtsfestes Gutachten ist neutral, vollständig und nachvollziehbar erstellt.
    Es erfüllt die formalen Anforderungen der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung).

    Ja, auch ein sogenanntes Parteigutachten kann dem Gericht vorgelegt werden.
    Es hilft, den eigenen Standpunkt zu untermauern und dient oft als ergänzende Entscheidungsgrundlage.

    Ich stimme mich bei Bedarf direkt mit dem Gericht, Betreuer oder Rechtsanwalt ab, um den Bewertungsauftrag eindeutig und verfahrenskonform umzusetzen.

    Die Vergütung für ein Immobiliengutachten erfolgt nach der Honorarrichtlinie des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).

    Diese Richtlinie legt die Honorare abhängig vom Verkehrswert der Immobilie fest und gewährleistet eine transparente, nachvollziehbare und branchenübliche Vergütung.

    Klicken Sie hier um BVS-Honorarrichtlinie herunterzuladen.

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    Regional

    Wir bieten Gutachten in Stuttgart, Pforzheim, Karlsruhe, Ludwigsburg, Waiblingen und Umgebung

    Zertifiziert

    Die Zertifizierung erfolgte von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle.

    Umfassend

    Wir bieten Gutachten über Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Gewerbe- und Spezialimmobilien.

    Juristisches Zusatzwissen

    Aufgrund meiner Zulassung als Rechtsanwältin verfüge ich über eine weitreichende rechtliche Expertise.