Immobiliengutachten fürs Finanzamt – fundiert, nachvollziehbar und anerkannt
Professionelles Immobiliengutachten fürs Finanzamt – rechtssicher, objektiv und individuell. Schnell & zuverlässig den Immobilienwert ermitteln lassen.
Wenn das Finanzamt den Immobilienwert zu hoch ansetzt oder Sie ein Gutachten zur steuerlichen Nachweisführung benötigen, ist eine objektive Immobilienbewertung entscheidend.
Ich erstelle Immobiliengutachten fürs Finanzamt, die den gesetzlichen Anforderungen der ImmoWertV entsprechen und somit rechtssicher gegenüber Finanzbehörden sind.
Ein solches Gutachten ist besonders relevant bei:
- Erbschaften und Schenkungen,
- Übertragungen innerhalb der Familie,
- Auseinandersetzungen über den steuerlichen Immobilienwert,
- Einbringungen von Immobilien in Betriebsvermögen oder Stiftungen,
- Bewertungen im Rahmen der Grundsteuer
- Nachweis des gemeinen Wertes bei steuerlichen Prüfungen.
Neben klassischen Verkehrswertgutachten erstelle ich auch Restnutzungsdauergutachten, Gutachten für Immobilien im Betriebsvermögen sowie Bewertungen im Zusammenhang mit Stiftungsgründungen.Diese besonderen Gutachtenarten werden häufig von Finanzämtern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern benötigt, um steuerliche und bilanziere Werte korrekt abzubilden.
Kontaktieren Sie mich noch heute, wenn Sie ein Immobiliengutachten oder eine Immobilienbewertung fürs Finanzamt benötigen. Ich erstelle Ihr Gutachten schnell, zuverlässig und präzise – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz für Ihre Immobilie.
Ziele eines Verkehrswertgutachtens fürs Finanzamt
Ein qualifiziertes Gutachten hilft Ihnen, den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie nachvollziehbar darzulegen.
So können Sie zu hohe steuerliche Bewertungen vermeiden und eine faire Bemessungsgrundlage erreichen.
Ich lege besonderen Wert auf Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Plausibilität, um eine Anerkennung durch die Finanzbehörde zu erleichtern.
Ihr Nutzen auf einen Blick
- Rechtssichere Grundlage für die Kommunikation mit dem Finanzamt
- Transparente Herleitung des Marktwerts
- Anerkennung durch Behörden dank nachvollziehbarer Dokumentation
- Steuerliche Klarheit bei Betriebsvermögen, Schenkungen oder Stiftungen
- Schnelle Bearbeitung bei laufenden Fristen
Ablauf der Bewertung fürs Finanzamt
Kostenlose Vorprüfung Ihres Anliegens
Sie schildern mir den Hintergrund (z. B. Erbschaft, Schenkung, Steuerprüfung).Unterlagensichtung & Datenerhebung
Benötigt werden u.a. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, ggf. Mietverträge.Besichtigung vor Ort
Objektive und detaillierte Aufnahme des baulichen Zustands.Bewertung nach ImmoWertV
Je nach Objektart: Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.- Erstellung des Immobiliengutachtens fürs Finanzamt
Ausführlich, nachvollziehbar und mit klarer Begründung.
Restnutzungsdauergutachten
Immobilieneigentümer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer Immobilie über die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber legt dabei pauschale Werte fest.
In vielen Fällen ist die tatsächliche Nutzungsdauer jedoch deutlich kürzer, etwa bei älteren oder stärker genutzten Gebäuden.
Mit einem Nutzungsdauer-Gutachten kann diese kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer nachgewiesen werden.
Grundstücksbewertung im Rahmen der Grundsteuer (Baden-Württemberg)
In Baden-Württemberg erfolgt die Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG BW).
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern wird hier das bodenwertorientierte Modell angewendet. Das bedeutet: Die Grundsteuerbemessung richtet sich ausschließlich nach dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche, nicht nach dem Gebäudewert.
Ein Gutachten über den Bodenwert kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Richtigkeit des angesetzten Bodenrichtwerts bestehen oder wenn das Grundstück besondere Eigenschaften aufweist, die vom pauschalen Richtwert abweichen.
Eine sachverständige Bewertung schafft hier Transparenz und kann Grundlage für eine Überprüfung oder Korrektur des Grundsteuerwerts gegenüber dem Finanzamt sein.
Jetzt unverbindlich anfragen
Häufige Fragen zum Immobiliengutachten fürs Finanzamt
Wann verlangt das Finanzamt ein Immobiliengutachten?
Ein Gutachten wird häufig verlangt, wenn der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert angezweifelt wird – etwa bei Erbschaften, Schenkungen oder Übertragungen innerhalb der Familie. Auch bei der Bewertung von Betriebsvermögen oder Stiftungsvermögen kann ein Gutachten erforderlich sein.
Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten?
Nur Gutachten, die nachvollziehbar, unabhängig und nach den gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren (ImmoWertV) erstellt sind, werden anerkannt.
Wie kann ein Gutachten die Steuerlast beeinflussen?
Ein korrektes Gutachten kann helfen, zu hohe steuerliche Bewertungen zu vermeiden, indem der tatsächliche Marktwert belegt wird.
Erstellen Sie auch spezielle Gutachtenarten wie Restnutzungsdauergutachten?
Ja, neben Verkehrswertgutachten fertige ich auch Restnutzungsdauergutachten an. Diese werden häufig für steuerliche oder bilanzielle Zwecke benötigt.
Was kostet ein Immobiliengutachten fürs Finanzamt?
Die Vergütung für ein Immobiliengutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie nach § 194 BauGB erfolgt nach der Honorarrichtlinie des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).
Diese Richtlinie legt die Honorare abhängig vom Verkehrswert der Immobilie fest und gewährleistet eine transparente, nachvollziehbare und branchenübliche Vergütung.
Klicken Sie hier um die BVS-Honorarrichtlinie herunterzuladen.
Ein Immobiliengutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer (sog. Restnutzungsdauergutachten) biete ich je Art und Umfang des Objekts zum Festpreis an. In der Regel bewegen sich die Honorare zwischen 1.450 € und 2.500 € inkl. MwSt. und Ortsbesichtigung. Gerne unterbreite ich Ihnen vorab ein unverbindliches Angebot.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Regional
Wir bieten Gutachten in Stuttgart, Pforzheim, Karlsruhe, Ludwigsburg, Waiblingen und Umgebung
Zertifiziert
Die Zertifizierung erfolgte von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle.
Umfassend
Wir bieten Gutachten über Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Gewerbe- und Spezialimmobilien.
Juristisches Zusatzwissen
Aufgrund meiner Zulassung als Rechtsanwältin verfüge ich über eine weitreichende rechtliche Expertise.
