Immobilienbewertung bei Heirat oder Scheidung – Klarheit, Fairness und Sicherheit
Immobiliengutachten für Heirat oder Scheidung – objektiv, rechtssicher und nachvollziehbar. Den Immobilienwert zuverlässig ermitteln lassen.
Eine Immobilienbewertung im Zusammenhang mit einer Ehe oder Scheidung ist mehr als nur eine Zahl.
Sie schafft Transparenz über Vermögensverhältnisse, verhindert Streitigkeiten und dient als rechtssichere Grundlage für den Zugewinnausgleich oder vertragliche Vereinbarungen.
Ich unterstütze Sie mit unabhängigen, objektiven und nachvollziehbaren Gutachten, die sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich verwertet werden können.
Ob zur Vermögensplanung vor der Ehe oder zur Aufteilung bei Trennung oder Scheidung – eine fundierte Bewertung ist in beiden Fällen entscheidend.
Kontaktieren Sie mich noch heute, wenn Sie ein Immobiliengutachten oder eine Immobilienbewertung für eine Heirat oder eine Scheidung benötigen. Ich erstelle Ihr Gutachten schnell, zuverlässig und präzise – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz für Ihre Immobilie.
Wann ist ein Immobiliengutachten bei Heirat oder Scheidung sinnvoll?
Ein Gutachten kann in verschiedenen Situationen erforderlich oder hilfreich sein:
- Vor der Eheschließung – zur Ermittlung des Immobilienwerts im Ehevertrag oder zur Feststellung des Anfangsvermögens
- Während der Ehe – zur Dokumentation von Vermögensveränderungen oder Modernisierungen
- Bei Trennung oder Scheidung – zur Berechnung des Zugewinnausgleichs oder zur gerechten Vermögensaufteilung
- Wenn ein Partner ausgezahlt werden soll
- Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen – als gerichtsfestes Gutachten
Ich fertige Gutachten nach den anerkannten Bewertungsverfahren (ImmoWertV), die von Familiengerichten, Anwälten und Notaren akzeptiert werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Objektive und unabhängige Wertermittlung
- Rechtssichere Grundlage für Zugewinnausgleich oder Vermögensauseinandersetzung
- Transparente Bewertung bei Miteigentum
- Anerkannt von Gerichten und Anwälten
- Einfühlsame, sachliche Begleitung auch in sensiblen Situationen
Ablauf der Immobilienbewertung
- Kostenfreie Erstbesprechung
Klärung des Bewertungszwecks – z. B. Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung oder Ehevertrag. - Unterlagensichtung
Grundbuchauszug, Baupläne, Flurkarte, ggf. Modernisierungsnachweise oder Kreditunterlagen. - Objektbesichtigung
Sorgfältige Aufnahme von Zustand, Ausstattung und Lage der Immobilie. - Bewertung nach ImmoWertV
Anwendung des Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahrens. - Erstellung des Gutachtens
Detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation des Marktwertes – auf Wunsch auch mit anteiliger Bewertung bei Miteigentum.
Fazit
Ein Immobiliengutachten bei Heirat oder Scheidung schafft Klarheit, Fairness und Vertrauen – unabhängig davon, ob es um Eheverträge, Vermögensplanung oder gerichtliche Verfahren geht.
Mit einer neutralen Bewertung erhalten Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage, die rechtlich nachvollziehbar und fachlich fundiert ist.
Jetzt unverbindlich anfragen
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Heirat oder Scheidung
Wann ist eine Immobilienbewertung im Zusammenhang mit einer Ehe sinnvoll?
Bei einem Ehevertrag oder Zugewinnausgleich ist eine klare Bewertung des Anfangs- und Endvermögens wichtig. So lassen sich spätere Unklarheiten vermeiden.
Wozu dient ein Gutachten bei Scheidung?
Es schafft eine objektive Grundlage für die Vermögensaufteilung, den Zugewinnausgleich oder eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien.
Wie werden Immobilien im Miteigentum bewertet?
Ich ermittle sowohl den Gesamtwert der Immobilie als auch – falls gewünscht – den anteiligen Wert jedes Eigentümers. Das ist besonders bei Auszahlungen oder Übertragungen relevant.
Wird das Gutachten vom Gericht anerkannt?
Ja, meine Gutachten entsprechen den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Gerichte und können im Rahmen eines Familienrechtsverfahrens grundsätzlich verwendet werden.
Was kostet ein Immobiliengutachten bei Heirat oder Scheidung?
Die Vergütung für ein Immobiliengutachten erfolgt nach der Honorarrichtlinie des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).
Diese Richtlinie legt die Honorare abhängig vom Verkehrswert der Immobilie fest und gewährleistet eine transparente, nachvollziehbare und branchenübliche Vergütung.
Klicken Sie hier um BVS-Honorarrichtlinie herunterzuladen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Regional
Wir bieten Gutachten in Stuttgart, Pforzheim, Karlsruhe, Ludwigsburg, Waiblingen und Umgebung
Zertifiziert
Die Zertifizierung erfolgte von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle.
Umfassend
Wir bieten Gutachten über Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Gewerbe- und Spezialimmobilien.
Juristisches Zusatzwissen
Aufgrund meiner Zulassung als Rechtsanwältin verfüge ich über eine weitreichende rechtliche Expertise.
